zur F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 bezogen auf Geräte zur Umweltsimulation.
Bitte beachten Sie, dass die FAQs die Interpretation und Auslegung der CTS GmbH widerspiegeln. Die Umsetzung der Verordnung erfolgt durch die zuständigen Behörden der Bundesländer.
Was steht in der F-Gase Verordnung?
Die bisherige F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 wurde am 11.03.2024 durch die (EU) 2024/573 abgelöst, um die Emissionen fluorierter Treibhausgase weiter zu reduzieren. Die Verordnung regelt die Verwendung, Rückgewinnung und das Recycling von fluorierten Kältemitteln. Dichtheitsprüfungen, sowie die Zertifizierung und Ausbildung für den Umgang mit F-Gasen und relevanten Alternativen.
Fallen unsere Geräte in die F-Gase Verordnung?
Ja, sofern die Umweltsimulationsgeräte mit fluorierten Kältemitteln betreiben werden, fallen diese unter die F-Gase-Verordnung. Die Informationen zur Menge, Art und zum GWP-Wert sowie das errechnete CO₂-Äquivalent können Sie dem Typenschild entnehmen.
Ist es weiterhin möglich unsere Geräte zu betreiben und zu reparieren?
Selbstverständlich können auch zukünftig Reparaturen und der Austausch von Bauteilen durchgeführt werden. In den meisten Fällen ist eine interne Verlagerung des Kältemittels zur Reparatur möglich, sodass kein zusätzliches Kältemittel erforderlich ist. Geräte, die nicht zum Kühlen unter -50 °C bestimmt sind, dürfen ab bestimmten Zeitpunkten nicht mehr mit neuem Kältemittel befüllt werden. Der Einsatz von recyceltem und wiederaufbereitetem Kältemittel mit GWP < 2500 ist in der Regel unbegrenzt zulässig, bis 2030 gilt das auch für Kältemittel mit GWP > 2500.
Die Gesamtmenge an neuem Kältemittel, das in Verkehr gebracht werden darf, wird weiter reduziert.
Ist eine Umrüstung aller Bestandsanlagen erforderlich?
Nein. Der Betrieb, die Reparatur und Wartung, sowie das Inverkehrbringen von Ersatzteilen (beispielsweise Verdichter oder Magnetventile) ist dauerhaft zulässig. Nachrüstungen an bestehenden Geräten, ist ebenfalls zulässig, sofern diese nicht zur Erhöhung der Kältemittelfüllmenge, oder die Änderung des F-Gases zur Erhöhung des GWP-Wertes führt.
Eine vorzeitige Umrüstung ist nicht erforderlich und kann gegebenenfalls auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Wir empfehlen, den Einzelfall bei einer anstehenden Reparatur zu betrachten.
Was ist der Unterschied zwischen recyceltem und wiederaufbereitetem Kältemittel?
Kältemittel, welches aus Umweltsimulationsgeräten rückgewonnen wurde und einem fachgerechten Reinigungsprozess (Filterung und Trocknung) unterzogen wurde, ist als recyceltes Kältemittel zu betrachten. Das rückgewonnene Kältemittel darf nicht frei gehandelt werden. Es muss „von dem Unternehmen verwendet werden, das die Rückgewinnung im Rahmen der Instandhaltung oder Wartung durchgeführt hat, oder von dem Unternehmen, für das die Rückgewinnung als Teil der Instandhaltung oder Wartung durchgeführt wurde.“
Wiederaufbereitetes Kältemittel unterliegt einer sorgfältigen Analyse und Qualitätskontrolle. Die Aufbereitung erfolgt ausschließlich in zugelassenen Betrieben. Das zertifizierte, wiederaufbereitete Kältemittel erreicht die Eigenschaften eines ungebrauchten Stoffes und wird in speziell gekennzeichneten Flaschen verkauft. Es unterliegt nicht der Quotierung.
Sind unsere Geräte dichtheitsprüfungspflichtig?
Die Dichtheitsprüfungspflicht nach F-Gase-Verordnung für die bei CTS eingesetzten Kältemittel (R452A, R449A, R404A, R507 und R23) richtet sich weiterhin nach den CO₂-Äquivalenten. Die entsprechenden Angaben finden Sie auf dem Typenschild. Eine getrennte Betrachtung des Vorkühlkreislaufs und des Kühlkreislaufs ist zulässig. Das CO₂-Äquivalent der Füllmenge sind maßgeblich für die Intervalle der Dichtheitsprüfung. Dabei gilt:
Die Dichtheitsprüfung für Kreisläufe mit Kältemittel und relevanten alternativen darf nur von zertifizierten Personen durchgeführt werden.Nach der Reparatur einer Leckage an einem dichtheitsprüfungspflichtigen Gerät ist innerhalb eines Monats, jedoch frühestens nach 24 Stunden Betriebszeit, eine erneute Leckkontrolle erforderlich, um die erfolgreiche Reparatur zu bestätigen.Geräte mit R744, CO₂ als Kältemittel, unterliegen nicht der Dichtheitsprüfungspflicht gemäß F-Gase-Verordnung.
Wo finde ich weitere Informationen?
Die originale VERORDNUNG (EU) 2024/573 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Februar 2024 über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 ist unter folgendem Link abrufbar: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202400573&qid=1714457380998
Für weitere Informationen steht Ihnen die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.blac.de/